Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. In legistischer Hinsicht wird angeregt, in § 18 Abs 4 letzter Satz SchUG den Einleitungssatz „Wenn eine Schülerin oder ein Schüler bei einer Leistungsfeststellung Gegenstände mitführt, die als Hilfsmittel geeignet aber nicht zugelassen sind, einsatzbereit Weiterlesen

Begutachtung – Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz und das Schulorganisationsgesetz geändert werden

Betr.: Begutachtung – Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz und das Schulorganisationsgesetz geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren; GZ: 2026-0.173.038 Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass sie den gegenständlichen Gesetzesentwurf sehr begrüßt. In der Vergangenheit war es so, dass bei allen von einer Bildungsdirektion organisierten und geführten Erasmus+ Weiterlesen

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Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. 2. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird dennoch Folgendes angeregt: Die „Aufwertung“ des § 2 Abs 2 (iVm Abs 1) PrivSchG dahin, dass Privatschulen Weiterlesen

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985 und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden

1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. 2. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird dennoch Folgendes angeregt: 1. In § 8h Abs 4 SchOG weckt – auch wenn im Kern nur Weiterlesen

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Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschuler haltungs-Grundsatzgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden; Begutachtungs und Konsultationsverfahren

Allgemeines  Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen  Gesetzesentwurf kein Einwand besteht.  Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen  Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird  dennoch Folgendes angeregt:  Zu § 44 Abs 7 SchUG, wo eine Suspendierung auch mit weniger als vier Tagen bemessen Weiterlesen