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Österreichischen Gesellschaft für Schule und Recht

Ausgabe 2024 / 1

Die neue Ausgabe steht im Zeichen des Abschieds eines großen österreichischen Schulrechtlers inden wohlverdienten Ruhestand, dem einzelne Weggefährt:innen ein paar Zeilen gewidmet haben. In der Rubrik Wissenschaft bietet Valerie Trofaier Leskovar einen aktuellen Judikaturüberblick zumThema Religion in der Schule und knüpft damit an das ÖGSR-Symposium an, das in der aktuellen Ausgabe ebenfalls (beinahe lückenlos) dokumentiert …

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024

GZ: 2023-0.716.561 Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenVerordnungsentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdingsangeregt:In § 1 Abs 1 müsste es statt „Die Verordnung“ heißen: „Diese Verordnung“.In § 1 Abs 1 müsste es statt „regelt das Verhalten, Maßnahmen“ heißen: „regelt das Verhalten sowie Maßnahmen“.In § 1 Abs …

Bild von Steve Haselden auf Pixabay

Religion in der Schule – rechtliche undspirituelle Vielfalt

In 20 Jahren ÖGSR und 20 Symposien waren schon verschiedenste wichtige Themen unserer Schulverwaltung am Programm – von „Was darf Schule kosten“ bis hin zur Frage: Matura wozu, Schulautonomie oder zuletzt im vergangenen Jahr „Complianceregelungen, Korruptionsprävention undKorruptionsbekämpfung in Schule und Schulverwaltung“. Was gibt es noch Neues, Interessantes,Wichtiges, was wir noch nicht angesprochen – und dann …

Bild von Manuel de la Fuente auf Pixabay

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren | GZ: 2023-0.210.929

Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenGesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdings angeregt:In § 13b Abs 1 SchUG müsste es statt „Schülern, die sich zumindest im achten Jahr der allgemeinenSchulpflicht befinden, allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen“heißen: „Schülern allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und …