Begutachtung
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. In legistischer Hinsicht wird angeregt, in § 18 Abs 4 letzter Satz SchUG den Einleitungssatz „Wenn eine Schülerin oder ein Schüler bei einer Leistungsfeststellung Gegenstände mitführt, die als Hilfsmittel geeignet aber nicht zugelassen sind, einsatzbereit Weiterlesen
