Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz geändert werden

1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. Insbesondere wird herausgestrichen, dass die Regelungen zur Hochbegabtenförderung als positiv und für Österreichs Bildungslandschaft notwendig empfunden werden. 2. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf ist Weiterlesen