Begutachtung
Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdings angeregt: In § 13b Abs 1 SchUG müsste es statt „Schülern, die sich zumindest im achten Jahr der Weiterlesen
