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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024

Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht (ÖGSR) teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Verordnungsentwurf kein Einwand besteht. Anregungen zu Formulierungen Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird Folgendes angeregt: § 1 Abs 1: Statt „Die Verordnung“ sollte es heißen: „Diese Verordnung“. § Weiterlesen

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren | GZ: 2023-0.210.929

Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenGesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdings angeregt:In § 13b Abs 1 SchUG müsste es statt „Schülern, die sich zumindest im achten Jahr der allgemeinenSchulpflicht befinden, Weiterlesen