Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht, kurz ÖGSR, versteht sich als „gemeinnütziges Wissensnetz“. Dieses spannte sich vergangenen Donnerstag bis nach Linz in die Kaplanhofstraße 40, bis zur Pädagogischen Hochschule Oberösterreich. Im Herbst 1774 hatte die Habsburgerkaiserin Maria Theresia die Schulpflicht verabschiedet, etwas mehr als 250 Jahre später bereiteten die Expert*innen an der Hochschule gemeinsam …
Die neue Ausgabe steht im Zeichen des Abschieds eines großen österreichischen Schulrechtlers inden wohlverdienten Ruhestand, dem einzelne Weggefährt:innen ein paar Zeilen gewidmet haben. In der Rubrik Wissenschaft bietet Valerie Trofaier Leskovar einen aktuellen Judikaturüberblick zumThema Religion in der Schule und knüpft damit an das ÖGSR-Symposium an, das in der aktuellen Ausgabe ebenfalls (beinahe lückenlos) dokumentiert …
GZ: 2023-0.716.561 Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenVerordnungsentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdingsangeregt:In § 1 Abs 1 müsste es statt „Die Verordnung“ heißen: „Diese Verordnung“.In § 1 Abs 1 müsste es statt „regelt das Verhalten, Maßnahmen“ heißen: „regelt das Verhalten sowie Maßnahmen“.In § 1 Abs …
In 20 Jahren ÖGSR und 20 Symposien waren schon verschiedenste wichtige Themen unserer Schulverwaltung am Programm – von „Was darf Schule kosten“ bis hin zur Frage: Matura wozu, Schulautonomie oder zuletzt im vergangenen Jahr „Complianceregelungen, Korruptionsprävention undKorruptionsbekämpfung in Schule und Schulverwaltung“. Was gibt es noch Neues, Interessantes,Wichtiges, was wir noch nicht angesprochen – und dann …
Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenGesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdings angeregt:In § 13b Abs 1 SchUG müsste es statt „Schülern, die sich zumindest im achten Jahr der allgemeinenSchulpflicht befinden, allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen“heißen: „Schülern allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und …