Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. 2. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird dennoch Folgendes angeregt: Die „Aufwertung“ des § 2 Abs 2 (iVm Abs 1) PrivSchG dahin, dass Privatschulen Weiterlesen


