Begutachtung
Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschuler haltungs-Grundsatzgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden; Begutachtungs und Konsultationsverfahren
Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird dennoch Folgendes angeregt: Zu § 44 Abs 7 SchUG, wo eine Suspendierung auch mit weniger als vier Tagen bemessen Weiterlesen
