Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird dennoch Folgendes angeregt: Zu § 44 Abs 7 SchUG, wo eine Suspendierung auch mit weniger als vier Tagen bemessen wer den kann: Durch derart …
1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hervorzuheben ist, dass die amtlichen Erläuterungen außergewöhnlich umfangreich sind und hohes wissenschaftliches Niveau aufweisen. Sie gehen insbesondere detailliert auf die Begründung des VfGH in VfSlg 20.435/2020 ein und bringen eine Fülle von Argumenten vor, die überzeugend …
Was bringt das INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ Neues? Die Präsentation von der Fortbildung können Sie hier öffnen. Transparenz und Offenheit in Schule und Schulverwaltung Was bringt das Informationsfreiheitsgesetz Neues? Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre Richter des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein