Autor: Bernd Wieser

Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

Begutachtung – Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985 und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

GZ: 2025-0.783.915 1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. 2. Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird dennoch Folgendes angeregt: 1. In § 8h Abs 4 SchOG weckt – auch wenn im Kern nur die geltende Rechtslage …

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Begutachtung – Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschuler haltungs-Grundsatzgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden; Begutachtungs und Konsultationsverfahren; GZ: 2025-0.535.977

Allgemeines  Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen  Gesetzesentwurf kein Einwand besteht.  Einzelne Bestimmungen bzw Formulierungen  Hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw Formulierungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wird  dennoch Folgendes angeregt:  Zu § 44 Abs 7 SchUG, wo eine Suspendierung auch mit weniger als vier Tagen bemessen wer den kann: Durch derart …

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024

GZ: 2023-0.716.561 Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenVerordnungsentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdingsangeregt:In § 1 Abs 1 müsste es statt „Die Verordnung“ heißen: „Diese Verordnung“.In § 1 Abs 1 müsste es statt „regelt das Verhalten, Maßnahmen“ heißen: „regelt das Verhalten sowie Maßnahmen“.In § 1 Abs …

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren | GZ: 2023-0.210.929

Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichenGesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hinsichtlich einzelner Formulierungen wird allerdings angeregt:In § 13b Abs 1 SchUG müsste es statt „Schülern, die sich zumindest im achten Jahr der allgemeinenSchulpflicht befinden, allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen“heißen: „Schülern allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und …