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Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots

1. Allgemeines Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht teilt mit, dass gegen den gegenständlichen Gesetzesentwurf kein Einwand besteht. Hervorzuheben ist, dass die amtlichen Erläuterungen außergewöhnlich umfangreich sind und hohes wissenschaftliches Niveau aufweisen. Sie gehen insbesondere detailliert auf die Begründung des VfGH in VfSlg 20.435/2020 ein und bringen eine Fülle Weiterlesen